Zur Entscheidungsfindung wichtig sind die Kündigungsregelungen der Anbieter. In jedem Falle muss Ihnen darin ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt werden, das Ihnen auch ohne Angabe von Gründen innerhalb in einer bestimmten Frist einen vorzeitigen Vertragsausstieg erlaubt. Denn erst das außerordentliche Kündigungsrecht verschafft Ihnen die Sicherheit dafür, dass Sie auch nach Vertragsabschluss noch auf gleicher Augenhöhe wie Ihr PfIegevermittlungspartner stehen. Sie brauchen es beispielsweise, wenn Ihnen die verrichteten Leistungen nicht genügen, die ganze Konzeption nicht stimmt oder Ihnen der Anbieter nicht passt. Ohnedem kämen Sie allzu schnell in Abhängigkeiten und wären erpressbar. Darum sollten die dafür vorgesehenen Kündigungsfristen auch die 60-Tagesgrenze überschreiten. Wenn doch, ist das kaum Ihr richtiger Vertragspartner.