Die eigenen „Vier Wände“ bieten im besonderen Maße Schutz und Geborgenheit. Darum ist der häuslichen Betreuung zunächst der Vorzug zu geben, sofern über Angehörige und/oder externe Betreuungs-, Haushalts- und Nachbarschaftshilfen ein Hilfesystem geschaffen werden kann, das eine angemessene Betreuung und Fürsorge rund um die Uhr gewährleistet.
Während in Pflegeheimen untertags vielleicht 3 bis 4 Betreuungskräfte für einen Wohnbereich von 30 und mehr Bewohnern tätig sind, liegt das Betreuungsverhältnis in der häuslichen 24 h- Pflege bei unschlagbaren 1:1.
Aber selbstverständlich gibt es auch Krankheitsbilder und einen Grad an Pflegebedürftigkeit, die nur eine stationäre Versorgung zulassen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn akute medizinische Behandlungen notwendig werden, die von den examinierten Pflegekräften in den stationären Einrichtungen besser versorgt werden können.
Als Faustformel gilt, dass sich Pflegebedürftige bis zur Pflegestufe 2 noch problemlos häuslich versorgen lassen können. Ab Pflegstufe 3 muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, welche Versorgungsform die bessere ist.